Allgemeine Geschäftsbedingungen der ift Rosenheim ConTec GmbH

§ 1    Geltungsbereich

(1)    Diese AGB gelten für alle von der ift Rosenheim ConTec GmbH (im Folgenden ConTec genannt) mit ihren Auftraggebern (im Folgenden AG genannt) abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen.
(2)    Diese AGB gelten nur gegenüber AG, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3)    Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsbestandteil, wenn die ConTec diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

§ 2    Vertragsschluss

Auf Anfrage des AG unterbreitet die ConTec dem AG ein Angebot bezüglich der angefragten Leistungen, soweit diese in den Leistungsbereich der ConTec fallen. Der Vertrag zwischen dem AG und der ConTec kommt zustande, wenn der AG das Angebot der ConTec ohne Änderungen/Ergänzungen innerhalb der von der ConTec vorgegebenen Frist unter Zustimmung zu diesen AGB annimmt. Etwaige Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 3    Preise/Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)    Die Vergütung erfolgt zu den Angebotspreisen der ConTec, die sich netto zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer verstehen. Ändert sich während der Vertragsabwicklung die Umsatzsteuer, gilt die zum Zeitpunkt der letzten Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer. Zudem hat der AG der ConTec sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die der ConTec im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstehen (z.B. Reisekosten, Hotelkosten etc.). Soweit das Angebot hierzu keine gesonderte Regelung enthält, sind die Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen und von der ConTec nachzuweisenden Kosten zu erstatten.
(2)    Die ConTec ist berechtigt, Anzahlungen vor Leistungserbringung oder entsprechend dem Fortgang der Leistungserbringung Teilzahlungen zu fordern.
(3)    Nach Abschluss der Leistungserbringung werden die Gesamtkosten unter Anrechnung der geleisteten Anzahlungen und/oder Teilzahlungen in Rechnung gestellt.
(4)    Rechnungen, auch über Anzahlungs- und/ oder Teilzahlungsforderungen, sind zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Belegdatum zu zahlen. Der AG kommt ohne weitere Erklärungen der ConTec nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(5)    Im Falle des Zahlungsverzuges steht der ConTec ein Anspruch auf Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu. Der ConTec bleibt vorbehalten, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

§ 4    Voraussetzungen zur Durch-führung der Dienstleistung

(1)    Falls eine Anzahlung über die gesamte oder Teile der Auftragssumme vereinbart ist, hat die ConTec das Recht, erst nach Zahlungseingang mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen.
(2)    Im Falle unvollständiger oder verspäteter bzw. ganz ausbleibender Ausfüllung von Formularen/Übergabe von Unterlagen ist die ConTec berechtigt, einen etwaig vereinbarten Termin für die Leistungserbringung abzusagen und dem AG den dadurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.

 

§ 5    Verschiebung von Terminen durch den AG

(1) Ist der AG nicht in der Lage, den mit der ConTec vereinbarten und für den AG reservierten Termin wahrzunehmen, hat er dies der ConTec unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Terminverschiebung).
(2) Weiter ist der AG verpflichtet, (einzelfallunabhängig) Gebühren für die Terminverschiebung in Höhe von 20 % der Bruttoauftragssumme zu entrichten.
(3) Ungeachtet der Gebühren gemäß vorstehend Abs. (2) bleibt die ConTec berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen, Kosten und/oder Schäden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen.
 

§ 6    Privatgutachten

Bei Privatgutachten, die die ConTec für den AG erstellt, besteht die Möglichkeit, dass der Sachverständige der ConTec bei einem späteren Rechtsstreit vom Gericht als sachverständiger Zeuge geladen wird. Die ConTec ist gesetzlich verpflichtet, den Sachverständigen für den Gerichtstermin unentgeltlich freizustellen. Da das Gericht neben den Reisekosten nur eine minimale Entschädigung an den Zeugen leistet, ist die ConTec in solchen Fällen berechtigt, dem AG die Kosten zu den jeweils mit dem AG vereinbarten Kostensätzen in Rechnung zu stellen; dabei wird die vom Gericht zugestandene Entschädigung berücksichtigt.
Der AG erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, der ConTec diesen Differenzbetrag zu ersetzen.


§ 7    Haftungsbeschränkung

    Etwaige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, soweit die ConTec Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern lediglich leicht fahrlässig verletzt hat.

 

§ 8    Vertraulichkeit / Umgang mit Geschäftsgeheimnissen / Datenschutz

(1)    Die ConTec und der AG verpflichten sich wechselseitig, alle geschäfts- und personenbezogenen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils, die anlässlich der vertraglichen Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Übergabe vertraulicher Informationen begründet keine Eigentums-, Patent- oder Lizenzrechte eines Vertragspartners an den vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners.

(2)    Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für:
- Informationen, die nachweislich aus allgemein zugänglichen Quellen stammen,
- Informationen, die der Öffentlichkeit bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind
- Informationen, zu deren Offenlegung die jeweilige Partei aufgrund rechtlicher Bestimmungen / behördlicher Anordnungen verpflichtet ist (z.B. Auskunftsersuchen von Gerichten und Behörden),
(3)    Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet 5 Jahre nach Abschluss des Auftrags / Ende der vertraglichen Zusammenarbeit mit dem AG.
(4)    Die ConTec und der AG verpflichten sich zur Einhaltung der europäischen Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grund-verordnung) in der jeweils geltenden Fassung.


§ 9    Leistungserbringung durch Dritte

Die ConTec erbringt ihre Leistungen in der Regel durch eigenes Fachpersonal. Sie ist jedoch auch berechtigt, im Bedarfsfalle bei der Erbringung ihrer Leistungen geeignete/kompetente Dritte (Dienstleister/ Unterauftragnehmer) einzubeziehen. Auch in diesem Fall bleibt die ConTec alleiniger Vertragspartner des AG, wobei die ConTec den Dritten jeweils verpflichten wird, sich den vorstehenden Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen in gleicher Weise wie die ConTec zu unterwerfen.

 

§ 10    Vertragslaufzeit / Kündigung

(1)    Das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und der ConTec endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Vor diesem Zeitpunkt ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen vom Monatsende zu kündigen. In diesem Fall werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vergütet. Die ConTec ist zudem berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen (z.B. für bereits erfolgte Terminvorbereitungen), Kosten und/oder Schäden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen.
(2)     Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt die ConTec fristlos aus wichtigem Grund, steht der ConTec die gesamte vereinbarte Vergütung zu. Die ConTec ist zudem berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen (z.B. für bereits erfolgte Terminvorbereitungen), Kosten und/oder Schäden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen.

 

§ 11    Anzuwendendes Recht, verbindliche Sprache, Gerichtsstand

(1)    Für die Vertragsabwicklung und die etwaige Anspruchsdurchsetzung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)    Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Für die Auslegung dieser AGB und im Fall von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschen und englischen Text ist die deutsche Version gültig und verbindlich.
(3)    Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der ConTec und dem AG und/oder diesen AGB gilt – soweit gemäß § 38 ZPO zulässig – der Gerichtsstand Rosenheim als vereinbart.

 

§ 12    Information nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die ConTec ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und auch nicht bereit.